Ein charakteristisches Element des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil
Die Regelungen zum Erben unterscheidet sich von Land zu Land. In einigen Rechtsordnungen gibt es die gesetzliche Pflichtteilsvorschrift. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Lebenspartner und die direkten Abkömmlinge - biologische und angenommene Kinder, Enkelkinder – rechtlich abgesichert sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch einen Teil, so